Einstweilige Verfügung gegen Google
Das Oberlandesgericht München hat Google per einstweiliger Verfügung vom 06. Juni 2017 (Az: 18 W 826/17) untersagt, Suchergebnisse, die bereits gelöscht sind, über einen Verweis auf einen Link weiterhin zugänglich zu machen. Gegen die im Bereich der Immobilienwirtschaft tätige Antragstellerin hatte die Staatsanwaltschaft 2014 Ermittlungen wegen des Verdachts auf Kapitalanlagebetrug aufgenommen. Bereits vor diesem Verfahren […]