Elektronische Arbeitszeiterfassung: Was kommt mit dem Gesetzentwurf auf Unternehmen zu?
Im September 2022 hatte das Bundesarbeitsgericht für großes Aufsehen gesorgt. Es hat bejaht, dass Arbeitgeber zur Erfassung und Aufzeichnung von Arbeitszeiten verpflichtet sind. Nun liegt endlich der für das erste Quartal 2023 angekündigte Gesetzentwurf dazu vor. Kernpunkt: Arbeitgeber müssen die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten elektronisch erfassen. Aber es gibt Ausnahmen.