Erbschaftsteuer-Befreiung: Wird der 90-Prozent-Test wieder geändert?
Unternehmensvermögen kann ganz von der Erbschaftssteuer befreit sein. Das wurde früher ausgenutzt. Der Gesetzgeber hat deshalb den Einstiegstest oder 90-Prozent-Test eingeführt: Wenn das Verwaltungsvermögen über 90 Prozent des Unternehmensvermögens ausmacht, dann schlägt die Erbschaftsteuer voll zu. Ist der Anteil unter 90 Prozent, lässt sich das Unternehmensvermögen möglicherweise steuerfrei übergeben. Das Finanzgericht Münster kritisiert die Methode.