Fahrtenbuch: Auf der Spur bleiben
Immer zur Jahreswende können Nutzer von Firmenfahrzeugen entscheiden, welche Methode zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im neuen Jahr angewendet werden soll. Wer ein Firmenfahrzeug fährt, kann jedes Jahr neu entscheiden, ob er den geldwerten Vorteil für die private Nutzung des Firmen-Kfz nach der Ein-Prozent- Methode pauschal errechnet oder ein Fahrtenbuch führt. Unterjährig kann bereits seit […]