Tankgutscheine und Werbeeinnahmen statt Arbeitslohn sind beitragspflichtig
Viele Arbeitgeber geben ihren Arbeitnehmern per Gehaltsumwandlung monatlich Tankgutscheine oder mieten Werbeflächen auf deren Privatautos. Das Bundessozialgericht hat jetzt entschieden, dass dies nicht immer sozialversicherungsfrei möglich ist. Ecovis-Rechtsanwältin Anne-Franziska Weber in München erläutert, dass das nur zusätzlich zum Lohn geht.