Geldwäsche und Geldwäschestraftatbestand: Steuerhinterziehung einen Riegel vorschieben
Mit dem neuen Geldwäschestraftatbestand, der am 18. März in Kraft trat, macht es die Bundesregierung der organisierten Kriminalität schwerer, Gelder, etwa aus Steuerhinterziehung, in legale Geschäfte einzuschleusen. Künftig wird beispielsweise schon leichtfertiger Subventionsbetrug als Vortat zur Geldwäsche gewertet.