Geringfügigkeitsrichtlinie

12.08.2021 | Wer Saisonarbeitskräfte, Studierende oder sonstige Aushilfen kurzfristig anstellen will, muss gut aufpassen, dass es sich tatsächlich um eine kurzfristige Beschäftigung handelt. Seit 1. August 2021 gelten neue Richtlinien, die geringfügige Beschäftigungsverhältnisse regeln. Wie Arbeitgeber jetzt vorgehen können, erklärt Ecovis-Rechtsanwalt Marcus Bodem in Berlin.
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