Grunderwerbsteuer: Wie nachträgliche Sonderwünsche beim Hausbau die Steuerhöhe beeinflussen können.
Wer eine Immobilie kauft, muss Grunderwerbsteuer zahlen. Nachträgliche Sonderwünsche beim Hausbau können sich auf den Kaufpreis und damit auch auf die Steuer auswirken, zeigen jetzt aktuelle Urteile des Bundesfinanzhofes. „Wer jetzt baut, sollte wissen, was auf ihn oder sie zukommen kann“, sagt Julius Behr, Steuerberater bei Ecovis in Marktheidenfeld.