Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit: So berechnen Unternehmen den Grundlohn bei steuerfreien Zuschlägen
Der für die Bemessung maßgebende Grundlohn, nach dem Zuschläge zur Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit steuerfrei sind, ist der arbeitsvertraglich vereinbarte laufende Arbeitslohn. Das hat der Bundesfinanzhof am 10. August 2023 entschieden. Die Details und die Auswirkungen des Urteils erklärt Steuerberater Alexander Kimmerle in Kempten.