Strafrechtliche Haftungsrisiken bei Strohmannverhältnissen
Die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Person, die ein Unternehmen nur pro forma leitet und in der Realität nur einen schwachen oder gar keinen Einfluss im Unternehmen ausübt (sog. Strohmann-Geschäftsführer), ist bereits des Öfteren Gegenstand von Gerichtsentscheidungen geworden. Dabei ist regelmäßig die Frage, wie der Strohmann-Geschäftsführer und der Hintermann im Verhältnis zueinander haften, von Bedeutung. Während früher […]