Hauptversammlung

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11.04.2022 | Der Gesetzgeber hat zu Beginn der Corona-Pandemie virtuelle Versammlungen erleichtert. So blieben Unternehmen, Genossenschaften, Wohnungseigentümergemeinschaften, Vereine und Stiftungen weiterhin handlungsfähig. Das betraf vor allem die Möglichkeit, virtuelle Versammlungen abzuhalten. Die ursprünglich bis Ende 2021 befristete Regelung ist jetzt bis zum 31. August 2022 verlängert.
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Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II): Mehr Rechte für die Hauptversammlung
22.06.2020 | Das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) trat mit Ausnahmen am 1. Januar 2020 in Kraft. Mit der Richtlinie wird die Mitwirkung der Aktionäre bei börsennotierten Gesellschaften verbessert.weiterlesen...