Verkürzte Nutzungsdauer: Mehr Abschreibung bei Gebäuden mittels Gutachten?
In Ausnahmefällen können Eigentümer eine geringere Nutzungsdauer ihrer Immobilie und damit eine höhere Abschreibung beantragen. Dann müssen sie aber nachweisen, warum die Immobilie kürzer nutzbar ist. Die Anforderungen an den Nachweis hat der Gesetzgeber jetzt ein klein wenig verringert. Was Eigentümer zur neuen Abschreibung wissen müssen, erklärt Stefan Lange, Steuerberater bei Ecovis in Erfurt.