Verlustuntergang: Jetzt ist der Gesetzgeber gefordert
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Mantelkaufregelung in Teilen als verfassungswidrig eingestuft. Unternehmer sollten bei offengehaltenen Steuererklärungen prüfen, ob sich Geld vom Finanzamt zurückfordern lässt.