Entscheidung des LG Hamburg vom 29.07.2016 (Az: 408 HKO 147/15)
Mit der Entscheidung vom 29.07.2016 (Az: 408 HKO 147/15) erweitert das Landgericht Hamburg das Verständnis des Begriffs der Waren im Sinne der Unionsmarkenverordnung (UMV). Das Landgericht Hamburg entschied, dass Waren i.S.d Art. 13 UMV nicht nur Waren in Form konkreter Werkstücke sind, sondern auch digitale Inhalte auf einem körperlichen Datenträger, wie auch die Entschlüsselungssoftware für HD […]