Männlich, weiblich, divers: Was Chefs künftig bei Stellenanzeigen & Co. beachten müssen
Die Personenregister müssen ab Januar 2019 das neue dritte Geschlecht enthalten. Dann wird es männlich, weiblich und divers geben. Wie sich das auf die Personalarbeit auswirkt und was Arbeitgeber beachten müssen, erklärt Ecovis-Arbeitsrechtsexperte Thorsten Walther in Bayreuth.