Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt gemäß § 266a StGB – Risiko bei (Schein-) selbstständigen Lkw-Fahrern (Frachtführer)
Regelmäßig kommt es vor, dass Kraftfahrer, die vom Arbeitgeber als selbstständige Fahrer eingesetzt werden, von der DRV als nichtselbstständige Unternehmer eingestuft werden, verbunden mit den sozialrechtlichen und strafrechtlichen Folgen. Typische Fallstricke Die nachfolgend aufgeführten Beanstandungen sind typische Beispiele, die oft einer Beurteilung als nichtselbstständige Unternehmer voraus gehen.* Gegen eine Selbstständige Beschäftigung spricht die Tatsache, wenn […]