Aktuelle Rechtsprechung des Steuerrechts zum Thema Verjährung
Nach der ergangenen Entscheidung des BFH (Urt. v. 20.Januar 2016, Az.: VI R 14/15) verjähren Steueransprüche nicht mit Ablauf des Jahresende, wenn dieses auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Samstag fällt.