Unternehmen müssen Corona-Hilfen korrekt angeben und versteuern
Corona-Hilfen sind steuerpflichtige Betriebseinnahmen. Unternehmen müssen die Hilfen korrekt angeben und versteuern. Die Bundesregierung hat bereits im Herbst 2020 Behörden und andere öffentliche Stellen zur Meldung verpflichtet. Wenn die Finanzverwaltung weiß, wer wie viel Geld bekommen hat, hat das Folgen. Welche, das erläutert Ecovis-Rechtsanwalt Alexander Littich in Landshut.