Corona-Testpflicht in Unternehmen – Kurz erklärt
Arbeitgeber müssen ihren Arbeitnehmern Corona-Tests anbieten. Das regelt die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung des Bundesarbeitsministeriums. Sie gilt bis 30. Juni 2021. Was das für Unternehmen bedeutet, erklärt Rechtsanwalt Gunnar Roloff in Rostock.