Urlaubsanspruch verjährt nach drei Jahren. Ab wann die Frist beginnt
Unternehmen müssen ihre Angestellten explizit darauf hinweisen, wenn Urlaubstage verfallen, sonst kann es teuer werden. Das hat jetzt der Europäische Gerichtshof entschieden. Was zur Änderung der Rechtslage bei Urlaubsanspruch geführt hat, das erläutert Ecovis-Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Gunnar Roloff in Rostock.