Vermietung an Angehörige: Wie Vermietende die Steuervorteile richtig nutzen
Wer hat, der gibt – das gilt angesichts steigender Mietpreise vor allem in Familien mit Immobilienbesitz. Wer an Bruder, Ehepartner oder Kinder vermietet, verlangt häufig nicht den vollen Mietpreis und kann eventuelle Verluste steuerlich geltend machen. Welche Grenzen es gibt und was für Nebenkosten gilt, erklärt Ecovis-Steuerberater Robin Große in Ahlbeck.