Kündigungsschutzprozess: Videoaufnahmen sind als Beweismittel zulässig
Arbeitgeber dürfen in einem Kündigungsschutzprozess selbst dann Videoaufnahmen als Beweise verwenden, wenn sie diese nicht vollständig im Einklang mit den Vorgaben des Datenschutzrechts erlangt haben. Das hat das Bundesarbeitsgericht mit einem wegweisenden Urteil vom 29. Juni 2023 klargestellt. Welche Folgen dieses Urteil hat, erläutert Ecovis-Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Gunnar Roloff in Rostock.