Whistleblower

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09.08.2022 | Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) will die Regierung auch kleinere Unternehmen in die Pflicht nehmen: Bereits ab 17.12.2023 brauchen Betriebe ab 50 Mitarbeitern eine Hinweisgebermeldestelle; Unternehmen mit über 249 Mitarbeitern schon ab Inkrafttreten des HinSchG. Ecovis-Rechtsanwältin Janika Sievert in Würzburg rät zur Eile: „Es droht ein Bußgeld bis zu 20.000 Euro.“
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Hinweisgeber-System wird Pflicht: Wie Unternehmen jetzt Whistleblower schützen müssen
16.12.2021 | Die EU will Whistleblower besser schützen. Deshalb müssen die EU-Mitgliedstaaten bis 17. Dezember 2021 die Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht umsetzen. Welche Unternehmen jetzt was genau tun müssen, erklären die beiden Ecovis-Rechtsanwälte Janika Sievert und Axel Keller.weiterlesen...