Start-ups: Gründen, aber richtig
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Start-ups: Gründen, aber richtig

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Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz zielt die Bundesregierung darauf ab, die Zahl der Gründungen in Deutschland weiter voranzutreiben. Aber welche Finanzierungsformen gibt es schon heute und wie finden Jungunternehmer die richtige Rechtsform?

Die Bundesregierung plant ein Zukunftsfinanzierungsgesetz. Ziel der Maßnahmen ist es, Start-ups und auch kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zum Kapitalmarkt und die Aufnahme von Eigenkapital zu erleichtern. Alle Details sind noch nicht ausverhandelt, klar ist aber, dass es neben finanzmarktrechtlichen Anpassungen und der Fortentwicklung des Gesellschaftsrechts auch darum geht, die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen zu verbessern. Dass auch politisch wieder Bewegung ins Thema Gründungen kommt, sieht Ecovis-Unternehmensberater Robert Kowalski in Rostock, auch auf regionaler Ebene. Er begleitet von Rostock aus Gründer aus unterschiedlichen Bereichen, vom Gesundheitswesen über Green Tech bis hin zur Versicherungsbranche, und beobachtet: „Hier in Mecklenburg-Vorpommern wird viel getan, um Start-ups einen Boden zu bereiten, auf dem sie wachsen und gedeihen können.“

Zu diesem Ökosystem, das Gründer unterstützt, zählen zum Beispiel Hochschul-Initiativen, private Co-Working-Spaces und Investitionen des Landes in eine Infrastruktur mit flächendeckenden Digitalisierungszentren. „Diese Unterstützungsangebote schaffen ein Klima, das nicht zu unterschätzen ist“, sagt Kowalski. Entsprechend gespannt ist er, was die Gesetzesinitiative letztendlich bewirken wird. „Die Mehrzahl der angedachten Maßnahmen zielt jedoch auf die sehr schnell und stark wachsenden Start-ups, mit dem Ziel, ein „Unicorn“ zu werden, ab. Ein Unicorn (deutsch: Einhorn) ist ein Unternehmen, das Investoren mit mindestens einer Milliarde US-Dollar bewerten. Für das Gros der Gründungen dürfte wohl nur die Neuauflage des INVEST-Zuschusses von Bedeutung sein. Für die kleinsten Gründungen und Soloselbstständigen, die teilweise sogar als Einzelunternehmen starten, dürfte das Gesetz kaum etwas verändern.“

Die Rechtsform richtig wählen

Damit spricht Ecovis-Berater Kowalski einen wichtigen Punkt an: Denn Start-up ist eben nicht gleich Start-up. Und das ist insbesondere bei der Wahl der Rechtsform bedeutend, bestätigt auch Ecovis-Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Thomas Schinhärl in Regensburg: „Wer etwa in gefahrgeneigten Branchen arbeitet, sollte eine haftungsbeschränkte Rechtsform wählen. Außerdem spielt die eigene Liquidität eine entscheidende Rolle.“ Schließlich ist für einige Rechtsformen mehr Gründungskapital erforderlich als bei anderen. Und auch ob es sich um einen Einzelunternehmer oder eine Mehrpersonengesellschaft handelt, ist bei der Rechtsform-Wahl maßgeblich.

Sind mehrere Gründer beteiligt, ist gute Beratung nötig, um eine passende vertragliche Grundlage sicherzustellen. Schließlich gibt es im Vorfeld jede Menge – auch zunächst ungewohnte – Fragen zu klären:

  • Was geschieht im Todesfall?
  • Wer bekommt dann die Firmenanteile?
  • Wie werden Abfindungen berechnet?
  • Dürfen Anteile verkauft werden oder gibt es einen Zustimmungsvorbehalt?
  • Was ist mit Kündigungsregeln?

„Die Antworten darauf sollten die Gründerinnen und Gründer im Vorfeld besprechen und dann im Gesellschaftsvertrag sauber festhalten“, rät Schinhärl.

Auch das Steuerrecht beeinflusst die Rechtsformwahl. Kapitalgesellschaften werden nach Körperschaftsteuergesetz besteuert, dazu kommt die Gewerbesteuer. Bei Personengesellschaften dagegen wird der Gewinn ermittelt und dann auf die Gesellschafter verteilt. Sie versteuern ihn grundsätzlich mit ihrem persönlichen Einkommensteuersatz. „Je nach persönlicher finanzieller Lage kann die Steuerlast sehr unterschiedlich ausfallen. Auch hier ist es wichtig, diese Dinge im Vorfeld zu klären“, sagt Schinhärl.

Die Finanzierung sicherstellen

Wer gründet, muss sich ohnehin rechtzeitig Gedanken über eine tragfähige Finanzierung machen. Der Weg über die Hausbank ist bei bekannten Geschäftsmodellen empfehlenswert. Wer aber eine innovative Geschäftsidee hat, deren Marktpotenzial sich noch nicht beweisen konnte, muss meist andere Finanzierungsformen finden – entweder auf dem Kapitalmarkt, über Privatinvestoren oder auch mithilfe von Beteiligungsgesellschaften der öffentlichen Hand. Wem die Suche nach einer passenden Finanzierung schwerfällt, dem rät Kowalski: „Bleiben Sie am Ball und bleiben Sie offen. Zurückhaltung am Markt kann eine Chance sein, das eigene Business-Modell noch weiterzuentwickeln.“

Gleiches gilt für Fördermittel. Auch hier lohnt sich die Suche nach passenden Angeboten. Die Fördermittel sind höchst unterschiedlich, nicht nur in ihrer Art, sondern auch von Region zu Region. „Das ist einerseits gerechtfertigt, denn Gründer sind keine homogene Gruppe. Andererseits macht es das ungemein schwer, den Überblick zu behalten“, sagt Kowalski. Wichtig ist deshalb, sich auch beim Thema Fördermittel frühzeitig beraten zu lassen. „Der Zeitpunkt ist kritisch, denn einige Mittel sind nur verfügbar, wenn der Antrag vor Gründung gestellt wurde“, warnt Kowalski. Gefördert werden unter anderem

  • Beratungsleistungen für Start-ups, die bei Kontakten mit Banken oder Investoren helfen können,
  • Investitionen in die digitale Ausstattung von Jungunternehmen oder auch
  • der Kauf von Unternehmensanteilen an Start-ups.
Thomas Schinhärl
Rechtsanwalt in Regensburg
Tel.: +49 941-7 99 69 80
Robert Kowalski
Unternehmensberater in Rostock, Lübeck, Osnabrück
Tel.: +49 381 128 740 0

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