Steuertransparenz: Multinationale Unternehmen müssen künftig mehr Informationen offenlegen
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Steuertransparenz: Multinationale Unternehmen müssen künftig mehr Informationen offenlegen

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Das Bundeskabinett hat am 10. März 2023 den Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2021/2101 verabschiedet. Das geplante Gesetz soll die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen für bestimmte Unternehmen regeln. Ziel dieser Richtlinie ist es, die Transparenz multinationaler Unternehmen und Konzerne mit bedeutenden Umsätzen und Aktivitäten in der EU zu erhöhen.

Für wen die geplanten gesetzlichen Änderungen gelten sollen

Mit dem geplanten Gesetz will die Regierung betroffene Unternehmen verpflichten, Ertragsteuerberichte zu erstellen und im Unternehmensregister offenzulegen. Einen solchen Ertragsteuerbericht müssen jedoch nur umsatzstarke, große Unternehmen abgeben. Die Grenze liegt bei einem weltweiten Umsatz von mindestens 750 Millionen Euro pro Jahr. Zudem müssen die Gesellschaften Geschäftstätigkeiten in der EU haben.

Zu den weltweiten Umsätzen zählen nach dem Gesetzentwurf alle Umsätze eines Konzerns, also inklusive der Umsätze von Zweigniederlassungen sowie von Tochterunternehmen. In Deutschland wären aktuell etwa 500 Unternehmen betroffen.

Welche Informationen Unternehmen künftig offenlegen müssen

Die Berichte müssen unter anderem Informationen über die Ertragsteuer enthalten, die die Unternehmen in den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten und weiteren Steuerhoheitsgebieten, also allen anderen Staaten, zahlen. Folgende Informationen müssen die Unternehmen demnach für den Berichtszeitraum angeben:

  • eine Beschreibung der Art der Geschäftstätigkeit;
  • die Anzahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer;
  • die Erträge, einschließlich der Erträge aus Geschäften mit nahestehenden Unternehmen und Personen;
  • den Gewinn oder Verlust vor Ertragsteuern;
  • die zu zahlende Ertragsteuer;
  • die gezahlte Ertragsteuer auf Kassenbasis und
  • die einbehaltenen Gewinne am Ende des Berichtszeitraums.

Durch diese Veröffentlichungen soll den Bürgerinnen und Bürgern transparent gemacht werden, ob multinationale Unternehmen ihren Beitrag zum Gemeinwohl auch dort leisten, wo sie tätig sind.

Um dies gesetzlich durchzusetzen, sind Änderungen im Handelsgesetzbuch (HGB) vorgesehen. Neben der erweiterten Offenlegungspflicht die bisher nicht galt, will der Gesetzgeber demnach auch handelsbilanzrechtliche Bußgeld- und Ordnungsgeldvorschriften punktuell ändern. Dann sind Bußgelder von bis zu 200.000 Euro möglich, sofern der Bericht nicht korrekt oder nicht rechtzeitig erstellt und veröffentlicht wurde.

„Den meisten Unternehmen können wir Entwarnung geben, denn das geplante Gesetz wird sie nicht betreffen. Wer jedoch betroffen ist, sollte sich zeitnah steuerlichen Rat einholen, um die künftigen gesetzlichen Vorgaben korrekt umsetzen zu können“, sagt Bernd König, Steuerberater bei Ecovis in Ravensburg.

Bernd König
Steuerberater in Ravensburg
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