Transfer Pricing: So verrechnen Unternehmen richtig

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Eine Verrechnung innerhalb einer Unternehmensgruppe mit Auslandsbezug muss dem Fremdvergleichsgrundsatz genügen und wie unter fremden Dritten erfolgen. Sonst besteht der Verdacht auf Steuerhinterziehung.

International tätige Unternehmen geraten immer wieder in den Fokus der Presse, wenn ihnen Steuervermeidung durch Gewinnverlagerungen in niedrig besteuerte Länder angelastet wird. Aber auch die Finanzverwaltungen im In- und Ausland schenken diesem Thema mittlerweile bei kleineren und mittleren Unternehmen mehr Aufmerksamkeit, sobald Auslandsbezug durch verbundene Unternehmen oder Betriebsstätten vorliegt. Die Verrechnungen müssen dann in der Unternehmensgruppe dem Fremdvergleichsgrundsatz genügen, wie unter fremden Dritten erfolgen und sämtliche Leistungsbeziehungen beinhalten: angefangen bei Warenlieferungen, Dienstleistungen und Kostenumlagen über Personal bis hin zu Finanzierungen. Nicht zuletzt gewinnt auch die Überlassung von immateriellen Wirtschaftsgütern wie Marken, Patente und Know-how immer mehr an Bedeutung.

Vergleichsdaten heranziehen

Als Fremdvergleichsmaßstab kann zum Teil der interne Fremdvergleich aus vergleichbaren Geschäftsvorfällen des Unternehmens mit fremden Dritten dienen. In vielen Fällen wird aber der externe Fremdvergleich mittels Datenbank-Analyse zum Tragen kommen. Derzeit besteht in Deutschland dazu noch keine gesetzliche Verpflichtung. In anderen Ländern ist diese aber bereits fester Bestandteil der Verrechnungspreisdokumentation und gewinnt durch das international forcierte BEPS-Projekt (Base Erosion und Profit Shifting) weiter an Bedeutung.

Zuletzt wurden in Deutschland durch das BEPS-Umsetzungsgesetz die Dokumentationspflichten für international tätige Unternehmen wesentlich erweitert auf einen dreistufigen Dokumentationsansatz. Demnach sind bei grenzüberschreitenden Lieferungen an nahestehende Unternehmen oder Betriebsstätten von mehr als sechs Millionen Euro oder Leistungen von mehr als 600.000 Euro Verrechnungspreisdokumentationen in Form des Länderfiles zu erstellen. Bei Überschreiten der weiteren Größenmerkmale kommen die Bestand teile Masterfile sowie das Country-by-Country-Reporting hinzu. Aber auch die Unternehmensgruppen mit Auslandsbezug, die diese Größenmerkmale nicht überschreiten, müssen die Informationen zur Verrechnungspreisbestimmung vorhalten, selbst wenn keine schriftliche Dokumentation erstellt werden muss.

Verrechnungspreiskonzepte erstellen

Die jetzt wesentlich erhöhte Transparenz und die internationalen Anforderungen an die Verrechnungspreisbestimmung und -dokumentation bei multinational tätigen Unternehmen machen ein weltweit einheitliches Verrechnungspreiskonzept erforderlich. „Wir unterstützen Unternehmen bereits im Vorfeld bei der Entwicklung und Dokumentation des Verrechnungspreiskonzepts und bei der Verteidigung im Rahmen der Betriebsprüfung. Bei Bedarf bieten wir dabei eine individuelle Analyse beispielsweise über die Amadeus-Datenbank an“, sagt Ecovis-Wirtschaftsprüfer Armin Weber in München.

Auf einen Blick: Die Vorteile der Amadeus-Datenbank

  • Verprobung der Fremdüblichkeit von Verrechnungspreisen
  • EU-weit angewandte und akzeptierte Datenbank
  • Zugang zu Finanzdaten von mehr als 21 Millionen Unternehmen in Europa

Armin Weber, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei Ecovis in München

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Unternehmenskommunikation
Tel.: +49 89 5898-266 presse@ecovis.com

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