Umsatzsteuer: EU plant neue Vorschriften in Zeiten der Digitalisierung
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Umsatzsteuer: EU plant neue Vorschriften in Zeiten der Digitalisierung

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Die Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL) soll innerhalb der EU die Umsatzsteuer weitgehend harmonisieren und Betrug erschweren. In der täglichen Praxis macht sich jedoch bemerkbar, dass dieses Ziel noch nicht erreicht ist. Was die EU ändern will.

Die EU arbeitet langsam, aber stetig: Es geht nicht nur darum, Betrug zu unterbinden. Vielmehr soll das Umsatzsteuersystem dem digitalen Zeitalter entsprechen. So führte die EU bereits einzelne Regelungen zur elektronischen Rechnungsstellung ein. In Deutschland gilt aktuell eine Pflicht für elektronische Rechnungen nach einem vorgegebenen Datensatz nur im „Business to Governance“-Sektor. Die Ampel-Regierung sieht im Koalitionsvertrag 2021 aber vor, ein bundesweites elektronisches System für die Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen schnellstmöglich einzuführen.

Was die EU bei Rechnungsstellung, Steuern und Digitalisierung plant

  • Die digitalen Meldepflichten für innergemeinschaftliche Umsätze will die EU nach einem einheitlichen europäischen Standard überarbeiten. Im Ergebnis ist geplant, die bisherige zusammenfassende Meldung durch ein moderneres, aber auch umfangreicheres System zu ersetzen. Gleichzeitig soll die elektronische Rechnungsstellung für grenzüberschreitende Umsätze verpflichtend sein.
  • Vorgesehen sind einheitliche Umsatzsteuervorschriften beim Umgang mit Online-Plattformen. Im neuen System könnten die Online-Plattformen fiktiv in die Leistungskette eingebunden sein. Das heißt: Die EU will die Plattformen faktisch in die Erhebung der Umsatzsteuer einbeziehen.
  • Die mehrfache Registrierung für Umsatzsteuerzwecke will die EU vermeiden. Hier liegt der Vorschlag auf dem Tisch, eine einheitliche Mehrwertsteuer-Registrierung einzuführen. Die Ausweitung des One-Stop-Shop (OSS) Systems trägt dazu bei.

Wie es in Deutschland weitergeht

„Die geplanten Änderungen sollen sukzessiv Eingang in unser nationales Recht finden“, erklärt Steuerberater Karl Klebl, Steuerberater bei Ecovis in Neumarkt i.d.OPf.

Als nächster Schritt will der Gesetzgeber die elektronische Rechnung in der MwStSystRL ab 2024 neu definieren. Sie ist nach einem strukturierten elektronischen Format aufzustellen und zu übermitteln. „Unternehmen müssen künftig vermutlich nicht mehr zustimmen, um Rechnungen auf elektronischem Wege zu erhalten“, sagt Klebl.

Mit der finalen verpflichtenden Einführung der elektronischen Rechnung hat die Regierung allerdings noch etwas Zeit. Nach EU-Recht ist die elektronische Rechnung für EU-grenzüberschreitende Umsätze erst ab 2028 verpflichtend. „Unternehmen sollten die aktuelle Entwicklung verfolgen und sich frühzeitig darauf vorbereiten“, rät Karl Klebl

Karl Klebl
Steuerberater in Neumarkt i.d.OPf.
Tel.: +49 9181 50957 - 0

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