Verabschiedung IDW S 13 Besonderheiten bei der Unternehmensbewertung zur Bestimmung von Ansprüchen im Familien-und Erbrecht
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21. Juni 2016
Objektivierte Unternehmenswerte werden für eine Vielzahl unterschiedlicher Bewertungsanlässe, beispielsweise Unternehmenserwerbe, Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern, Ermittlung von Ausgleichszahlungen etc. benötigt. Die allgemeinen Regelungen zur Unternehmensbewertung durch den Wirtschaftsprüfer sind dabei in IDW S 1 Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen festgelegt. Für die spezifischen Zwecke familien-und erbrechtlicher Auseinandersetzungen hat das IDW eine Konkretisierung der allgemeinen Grundsätze der Unternehmensbewertung mit Verabschiedung des IDW S 13 getroffen. Dieser Standard gilt als Ergänzung zum IDW S 1.