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Verschärfung der Selbstanzeige kommt vielleicht noch im März 2014

Am vergangenen Freitag einigten sich die Finanzstaatsekretäre von Bund und Ländern in Berlin nach Angaben von Teilnehmern auf eine Verschärfung der Voraussetzungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige. So soll sich die Pflicht zur Offenlegung der steuerrelevanten Finanzgeschäfte künftig in allen Fällen auf 10 Jahre beziehen. Zudem soll sich der sogenannte Strafzins (Aufschlag bei einer Steuerhinterziehung über 50.000 € pro Steuerjahr) von 5 % auf 10 % erhöhen.

Die Finanzministerkonferenz wird sich voraussichtlich am 27.03.2014 mit diesen Empfehlungen der Staatssekretäre befassen. Sollte im Eilgang eine Einigung und ein Gesetzgebungsverfahren stattfinden, könnte sich die Gesetzeslage sehr kurzfristig ändern und zulasten derjenigen verschärfen, die bislang ihre unversteuerten Einkünfte noch nicht nachgemeldet haben.

Die letzte Änderung im maßgeblichen § 371 AO trat aufgrund Gesetz vom 28.04.2011zum 03.05.2011 in Kraft und verschärfte die Voraussetzung für Selbstanzeigen ab dem 29.04.2013. Wenn nun in ähnlicher Weise vorgegangen wird, ist vielleicht nicht mit einer rückwirkenden Änderung zu rechnen, wohl aber mit einer sehr kurzfristig eintretenden Verschärfung nahezu ohne praktisch nutzbare Übergangszeit.

Wer also zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keinen Gebrauch von der Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige gemacht hat, sollte die Chance nutzen und wenn möglich noch eine Nachmeldung auf Basis von Schätzwerten abgeben, um der Verschärfung der Gesetzeslage zuvor zu kommen.

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