Von Panama in’s Paradise – neues Datenleck deckt Geldverstecke in Steueroasen auf
Nach Berichten der Online-Ausgabe der Süddeutschen Zeitung vom 05.11.2017, die an der Aufarbeitung der neuen Datenlecks, beteiligt war, werden unter der Bezeichnung „Paradise Papers“ nun neue Datensätze mit zahlreichen Namen von Personen veröffentlicht, die im Verdacht stehen, ihr Vermögen über Briefkastenfirmen im Ausland versteckt zu haben. Auch Konzerne, die z.B. über die Bermudas und die Niederlande ein System aufgebaut haben sollen, um Steuern in Milliardenhöhe zu vermeiden, sollen in den Papers enthalten sein. Für die nun erfolgte Veröffentlichung wurden Datensätze zweier Finanzdienstleister sowie Unternehmensregister von 19 sogenannten Steueroasen ausgewertet. Sorgte die Veröffentlichung der Panama Papers vor gut 1,5 Jahren schon für große Aufregung, so können die jetzt aufgedeckten Paradise Papers aufgrund der Größe der verarbeiteten Daten noch weitaus mehr Potential bieten, bislang geheim gehaltene Steuersparmodelle aufzudecken und in Ermittlungsverfahren aufzuarbeiten. Zu den Finanzdienstleistern deren Daten nun veröffentlicht werden, gehört nach Berichten der Süddeutschen Zeitung die Kanzlei Appleby, ein Marktführer für die Errichtung sog. Offshore-Firmen. Aber auch Daten des Treuhand-Unternehmens Asiaciti Trust mit Sitz in Singapur wurden nach Medienberichten ausgewertet. Zu den ausgewerteten Unternehmensregistern gehören unter anderem bislang beliebte Steueroasen wie die Isle of Man, die Kainabinseln, Malta und auch die Bermudas. In Deutschland sollen nach Angaben der Süddeutschen Zeitung rund tausend Namen in den Datensätzen enthalten sein.
Wirtschaftliche Beziehungen über eine Offshore-Gesellschaft müssen nicht stets der Verschleierung dienen und steuerstrafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die Reaktionen des deutschen Gesetzgebers und der Ermittlungsbehörden auf die Panama Papers haben jedoch gezeigt, dass der deutsche Fiskus und die Justiz nicht gewillt sind, allein aufgrund der Komplexität und der mühsamen Aufarbeitung von Geldanlagen in ausländischen Steueroasen von Strafverfahren abzusehen. Die Aufbereitung der jetzt veröffentlichten Paradise Papers und der Abgleich mit den Steuerdaten der betroffenen Personen und Unternehmen wird jedoch – auch dies zeigt die Erfahrung der Panama Papers – einige Zeit in Anspruch nehmen.
Diese Zeit sollten betroffene Privatpersonen und Unternehmen nutzen, um alle erforderlichen Schritte für eine strafbefreiende Selbstanzeige zu nutzen. Auch Begünstigte oder Erben solcher ausländischer Firmenkonstrukte sollten jetzt handeln und über eine Offenlegung nachdenken. Bei uns finden Sie Berater, die über umfangreiche Erfahrung bei der steuerlichen und strafrechtlichen Aufarbeitung solch komplexer Auslandssachverhalte verfügen und eine Selbstanzeige versiert und diskret begleiten.
Mehr Informationen zu den Paradise und Panama Papers lesen Sie auf unserem Blog zum Wirtschafts- und Steuerstrafrecht…