Wichtige steuerliche Neuerungen ab 2025: Was Unternehmer jetzt wissen sollten
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Wichtige steuerliche Neuerungen ab 2025: Was Unternehmer jetzt wissen sollten

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Zum Jahreswechsel treten zahlreiche steuerliche Änderungen in Kraft, die für Unternehmerinnen und Unternehmer relevant sind. Unsere Ecovis-Expertinnen und -Experten geben einen Überblick über die zentralen Neuerungen sowie praxisnahe Handlungsempfehlungen.

Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnung

Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland für B2B-Umsätze elektronische Rechnungen ausstellen. Das gilt jedoch nicht für Kleinbetragsrechnungen unter 250 Euro oder Umsätze, die nicht für das Unternehmen des Leistungsempfängers erbracht werden. Zu beachten ist, dass nur strukturierte Formate wie ZUGFeRD und XRechnung zulässig sind. PDF-Rechnungen sind nicht mehr als elektronische Rechnung anerkannt.

„Überprüfen Sie frühzeitig Ihre Abrechnungsprozesse und stellen Sie sicher, dass Ihre Buchhaltungssoftware den gesetzlichen Anforderungen entspricht“, empfiehlt Ecovis-Steuerberater Benjamin Schuster aus Dresden. „Unternehmen, die nicht auf die elektronische Rechnungsstellung vorbereitet sind, riskieren den Verlust des Vorsteuerabzugs.“

Änderungen in der Einkommensteuer

Im Rahmen der Einkommensteuer können Unternehmen künftig von mehreren Erleichterungen profitieren:

  • Erhöhung der Grenze für Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG-Grenze): Durch die Kombination mit dem Investitionsabzugsbetrag (IAB) können kleine Unternehmen Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von 1.600 Euro sofort abschreiben. Weiterhin wurde die Sonderabschreibung von 20 % der Investitionskosten auf 40 % erhöht.
  • Thesaurierungsbegünstigung: Nicht entnommene Gewinne unterliegen einem niedrigeren Steuersatz (Paragraph 34a Einkommensteuergesetz, EStG). Das Wachstumschancengesetz verbessert diese Regelung. Künftig profitieren Unternehmen von höheren Gewinnen durch ein höheres Thesaurierungsvolumen. Gleichzeitig soll die neue Regelung Schlupflöcher, die die Regelung auf unfaire Weise auszunutzen, schließen.

„Nutzen Sie den Dezember, um notwendige Investitionen vorzuziehen und die Gewinnschwelle für den IAB zu unterschreiten. Prüfen Sie zudem, ob Sie Gewinne gezielt thesaurieren können, um von niedrigeren Steuersätzen zu profitieren“, sagt Ines Frenzel, Steuerberaterin bei Ecovis in Neubrandenburg.

Körperschaftsteuer: Optionen und Optimierungen

Seit 2024 können auch Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) die Körperschaftsteueroption wählen. Neu gegründete Unternehmen können somit direkt ab ihrer Gründung optieren. Zudem gelten Gewinnanteile erst dann als ausgeschüttet, wenn die Gesellschafter diese tatsächlich entnommen haben.

„Unternehmen sollten ihre Gesellschaftsverträge prüfen und Anpassungen vornehmen, um die neuen Gestaltungsmöglichkeiten optimal zu nutzen. Die Option müssen sie spätestens bis Ende November des Vorjahres beantragen“, erklärt Ecovis-Steuerberater Torsten Sonnenberg aus Halle.

Erweiterte Mitwirkungspflichten bei Betriebsprüfungen

Ab 2025 treten strengere Vorschriften bei Außenprüfungen in Kraft. Unternehmer müssen künftig auch ungeprüfte Steuerarten und Folgezeiträume berichtigen, wenn die Prüfer relevante Änderungen feststellen.

„Stellen Sie sicher, dass Ihre Steuerunterlagen vollständig und revisionssicher digitalisiert sind. Die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater kann hier entscheidend sein, um Fehler und Sanktionen zu vermeiden“, rät Christopher Gampert, Steuerberater bei Ecovis in Bayreuth.

Praktische Tipps für Holding-Strukturen

Für Ausschüttungen im Rahmen von Holding-Strukturen gibt es Anforderungen. Gewinne aus unterjährigen Anteilserwerben können gewerbesteuerpflichtig sein, wenn die Beteiligung der Muttergesellschaft (Holding) an der Tochtergesellschaft nicht zu Jahresbeginn bestand.

„Planen Sie Ausschüttungen strategisch und verschieben Sie diese bei Bedarf ins Folgejahr, um steuerliche Nachteile zu vermeiden“, empfiehlt Ecovis-Rechtsanwalt Thomas Schinhärl in Regensburg.

Fazit: Was sollten Unternehmerinnen und Unternehmer jetzt tun?

Das Jahr 2025 bringt eine Vielzahl an steuerlichen Änderungen mit sich, die sowohl Herausforderungen als auch Chancen bieten. Eine sorgfältige Vorbereitung und die frühzeitige Anpassung der Unternehmensstrategie ist daher entscheidend.

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Ines Frenzel
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