Share >

Wohnungseingangstüren sind gemeinschaftliches Eigentum

WohnungseingangstürWohnungseingangstüren stehen im gemeinschaftlichen Eigentum. An ihnen kann durch eine Teilungserklärung nicht Sondereigentum begründet werden, so der BGH in seinem Urteil vom 25.10.2013 – V ZR 212/12.


Das Wichtigste für Unternehmer aus Steuern, Recht und Wirtschaft.
Jetzt anmelden

Erfolgsgeschichten

So haben unsere Mandanten ihre Visionen Realität werden lassen.

Finden Sie heraus, weshalb es gut war, einen Partner wie Ecovis an der Seite zu haben.