Diese Fragen sollten Sie vor der Unternehmensübergabe klären
Steht eine Unternehmensübergabe an, sind im Vorfeld viele Fragen zu klären: Welche Ansprüche haben Kinder oder Gesellschafter? Wie ist die Altersvorsorge für den scheidenden Chef zu regeln? Wer kommt überhaupt als Nachfolger infrage?
Die Nachfolge innerhalb der Familie ist noch immer die bevorzugte Option bei der Übergabe von Unternehmen. Wenn es nur um die Frage geht, wer das Silberbesteck erhält, steht allenfalls der Familienfrieden auf dem Spiel. Geht es um ein Unternehmen, kann ein Zwist dagegen den ganzen Betrieb gefährden. Gibt es mehrere Kinder, die als Erben infrage kommen, muss erst einmal geklärt werden, wer sich als Nachfolger eignet. „Die Suche kann nicht früh genug beginnen. Der Grundstein wird schon in der Ausbildung gelegt. Es muss ein gegenseitiges Einverständnis geben. Druck der Eltern ist nicht zielführend“, weiß Florian Regenfelder, Rechtsanwalt und Steuerberater bei Ecovis in München.
Experten empfehlen daher eine offene Kommunikation innerhalb der Familie und frühzeitige Überlegungen, wie eine Übergabe gestaltet werden kann. „Wenn es beispielsweise minderjährige Kinder gibt, wird viel zu selten auf eine testamentarische Regelung geachtet. Diese verhindert, dass eine Erbengemeinschaft mit minderjährigen Kindern entsteht“, sagt Regenfelder. Fehler würden oft schon im Vorfeld gemacht, etwa bei einer Schenkung von Immobilien. „Bei einer Übertragung innerhalb der Familie ist schon frühzeitig genau zu prüfen, wie hoch das Gesamtvermögen ist, wer anspruchsberechtigt ist und wer was bekommt“, rät Thomas Müller, Steuerberater bei Ecovis in Düsseldorf.
Experten an Bord holen
Zentrale Fragen wie ein Pflichtteilsverzicht müssen im Vorfeld geregelt sein. „Korrekturen im Nachhinein sind immer teuer“, sagt Müller. Stets im Boot bei solchen Angelegenheiten sollten neben einem Unternehmensberater ein Notar oder Rechtsanwalt sein. „Ist auch privates Vermögen vor Gläubigern zu sichern, ist es sinnvoll, einen Berater hinzuzuziehen“, findet Ecovis-Experte Regenfelder. Für viele Unternehmenschefs ist mit der Übergabe das Thema Altersvorsorge verknüpft. Auch da sind die Vorstellungen bei den Generationen nicht immer deckungsgleich. Es soll schon vorgekommen sein, dass eine der Parteien beim Notar aufgestanden und gegangen ist, weil erst da klar wurde, dass die Erwartungen zu unterschiedlich waren.
Die Steuern im Blick behalten
Auch bei steuerrechtlichen Fragen ist eine gute und umfassende Vorbereitung entscheidend. „Übertragungen an enge Familienmitglieder sind in der Regel grunderwerbsteuerfrei, nicht aber zwischen Kindern. Deshalb sollte die Elterngeneration dieses Thema unbedingt lösen“, meint Müller. Bis 2016, als das neue Unternehmenserbschaftsteuerrecht in Kraft trat, blieben mehr als 90 Prozent der Unternehmen steuerfrei. Seit der gesetzlichen Änderung dürften praktisch alle Unternehmen aufgrund von nicht begünstigtem Vermögen einen steuerpflichtigen Anteil haben. „Auch dieses Problem ist nur zu erkennen, wenn eine Vorausberechnung erfolgt. Durch Gestaltungen lässt sich möglicherweise die Steuerlast reduzieren oder vermeiden“, sagt Müller. Es sei wichtig, frühzeitig eine Analyse des Unternehmenswerts machen zu lassen, um zu klären, „wie hoch das begünstigte Vermögen ist. „Wir empfehlen bei Unternehmen immer eine Modellrechnung auf Basis des letzten Jahresabschlusses. Nur dann bekommt man ein Gefühl für eine mögliche Steuerbelastung.“
Interne Übergabe
Zunehmend an Bedeutung gewinnt die Unternehmensübergabe an eine interne Führungskraft. Das hat den Vorteil, dass der Nachfolger langfristig aufgebaut und der Übergang fließend gestaltet werden kann. So können Kunden und Lieferanten Vertrauen in die neue Führung aufbauen. Doch auch da werden häufig Fehler gemacht. Wenn die Altersvorsorge des Übergebers teilweise auf dem Verkaufserlös aufgebaut ist, „sind dann Spielräume da – oder eben nicht“, weiß Regenfelder. Er fügt hinzu: „Man sollte einen ehrlichen Marktwert verlangen und nicht zu billig verkaufen. Schließlich muss es für beide Seiten passen, und auch gegenüber dem Finanzamt ist ein realistischer Preis zu dokumentieren.“ Andernfalls könnte beispielsweise Schenkungsteuer fällig werden. Müller rät, „den Großteil des Kaufpreises über eine Finanzierung des Mitarbeiters zu regeln. Wird der Kaufpreis in Raten durch zukünftige Gewinne bezahlt, birgt das wirtschaftliche Risiken für den Verkäufer.“
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