Kryptowährungen: Zehnjährige Haltefrist fällt
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Kryptowährungen: Zehnjährige Haltefrist fällt

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Das Bundesfinanzministerium (BMF) verlangt nur noch ein Jahr Haltefrist für alle, die privat Kryptowährungen haben. Die steuerliche Behandlung für Kryptowährungen, wie Bitcoin, Etherium und Co. hatte aufgrund des Entwurfs eines BMF-Schreibens für Diskussionen gesorgt. Hauptkritikpunkt war die Dauer der Spekulationsfrist: Sie war teilweise auf zehn Jahre angesetzt. Doch am 10.05.2022 hat das BMF sein endgültiges Schreiben veröffentlicht. Jetzt lassen sich Kryptowährungen nach einem Jahr steuerfrei verkaufen.

Was ist die Spekulationsfrist?

Wer innerhalb eines Jahres privat Kryptowährungen kauft und verkauft, tätigt ein privates Veräußerungsgeschäft. Dies ist als Spekulationsgeschäft bekannt. Die Jahresfrist verlängert sich jedoch auf zehn Jahre, wenn der Eigentümer mit dem Wirtschaftsgut, wie beispielsweise Kryptowährungen Einnahmen erzielen möchte. Dann ist der Verkauf des Wirtschaftsguts nicht schon nach einem Jahr steuerfrei, sondern erst nach zehn Jahren.

Was hat sich an der Sichtweise des BMF geändert?

Der bisherige Entwurf des BMF-Schreibens betrachtete fast alle mit Kryptowährungen verbundenen Tätigkeiten, wie beispielsweise Lending oder Staking, als schädlich. Die bisherige Meinung: Wer dadurch Einnahmen erzielt, bei dem verlängert sich die Spekulationsfrist auf zehn Jahre. Diese Sichtweise hat der BMF nun in seinem aktuellen Schreiben vom 10.05.2022 geändert. Es betrachtet nicht mehr den Einsatz der Kryptowährung zur Erzielung von Einnahmen. „Vielmehr führt jetzt eine bestimmte persönliche Handlung zu Einnahmen“, sagt Ecovis-Steuerberater Ulf Knorr in Rostock. Durch diese Sichtweise fehlt es am Einsatz der Kryptowährung zur Einnahmeerzielung. Nach einem Jahr kann man steuerfrei verkaufen.

Ab wann gilt das BMF-Schreiben?

„Die neue Sichtweise ist in allen offenen Fällen anzuwenden“, sagt Steuerberater Knorr. Das heißt: Solange noch kein Steuerbescheid vom Finanzamt ergangen ist oder man noch eine Steuererklärung abgeben muss, kann man sich auf die einjährige Haltefrist berufen. „Aber man profitiert auch von dem neuen BMF-Schreiben, wenn man gegen die bisherige Auffassung des Finanzamts Einspruch eingelegt hat.“

Was steht sonst noch im BMF-Schreiben?

Das Schreiben ist fast 24 Seiten lang. Es befasst sich mit vielen steuerlichen Fragen rund um virtuelle Währungen und sonstige Token. Bei fast der Hälfte des Schreibens geht es nicht um Steuern, sondern um Technik. Das BMF erklärt viele Begriffe wie beispielsweise was genau Mining, Forging und Lending ist.

Ulf Knorr
Steuerberater in Rostock
Tel.: +49 381-649 100

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