Baurecht
Bauen
Wenn es um die Gestaltung von Verträgen, Überprüfung von Mängeln, Aufstellung von Nachträgen und Abrechnungen geht, kennen wir alle Klippen, die es im Baurecht zu umschiffen gilt.
Nichts ist so unbefriedigend wie im Konfliktfall feststellen zu müssen, dass keine oder nur unzureichende vertragliche Regelungen über die Gestaltung der gegenseitigen Rechte und Pflichten bestehen.
Oft werden Aufträge auf Zuruf erteilt, ohne dass sich die Parteien über den Umfang und vor allem die Folgen für eine etwaige Vergütung überhaupt Gedanken machen.
Planen
Der Bereich des Architektenrechts birgt hohes Konfliktpotenzial, das durch eine professionelle rechtliche Begleitung entschärft werden kann. Die Pflichten des Architekten sind gesetzlich nicht geregelt. Daher ist eine vertragliche Regelung über den Umfang der geschuldeten Leistungen entscheidend, um Streitigkeiten hierüber zu vermeiden.
Auch das Vergütungsrecht der Architekten und Ingenieure ist für viele eine unbekannte Materie. Wegen unterschiedlicher Vorstellungen der Vertragsparteien und auslegungsbedürftige Regelungen sind hier zahlreiche Fallstricke versteckt, die zu langwierigen Auseinandersetzungen der Vertragsparteien führen können. Ein rechtzeitiges entgegenwirken auf Grundlage einer fundierten rechtlichen Beratung kann hier viel Ärger vermeiden.
Deshalb unterstützen wir Sie bei der Gestaltung sicherer Verträge. Damit Sie in der dynamischen Baupraxis rechtlich belastbare Vereinbarungen abschließen können, geben wir Ihnen praxisorientierte rechtliche Hilfestellungen.
Für Ihre Rechte setzen wir uns außergerichtlich und gerichtlich ein, damit Sie nicht nur Recht haben, sondern auch Recht bekommen.