Agrar-Steuerdienst: Die Ein-Drittel-Umsatzgrenze setzt sich durch
16. Dezember 2009
Bei der Besteuerung von Hofläden und Ladengeschäften gelten nach höchstrichterlichem Beschluss neue Abgrenzungskriterien.
Bei der Besteuerung von Hofläden und Ladengeschäften gelten nach höchstrichterlichem Beschluss neue Abgrenzungskriterien.