Agrar-Steuerdienst: Wie Sie sich das Wahlrecht sichern

Agrar-Steuerdienst: Wie Sie sich das Wahlrecht sichern

Wer sich die rückwirkende Anwendung des neuen Rechts auf Altfälle offen halten will, muss bis zum 30. Juni einen entsprechenden – widerruflichen – Antrag stellen.

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