Investitionsabzugsbetrag: Münchner Richterspruch lässt hoffen

Investitionsabzugsbetrag: Münchner Richterspruch lässt hoffen

Bislang war für den Antrag auf Investitionsabzugsbetrag eine verbindliche Bestellung zwingend. Das könnte sich jetzt ändern. Das Finanzgericht München hat im Oktober 2010 ein Machtwort gesprochen und den überzogenen Anforderungen der Finanzverwaltung beim Investitionsabzugsbetrag ein Ende gesetzt.

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