Pferdepension: Oberste Finanzrichter gegen Pauschalierung
16. Mai 2011
Für die Versorgung von Fremdpferden in einem landwirtschaftlichen Betrieb gilt künftig der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent.
Für die Versorgung von Fremdpferden in einem landwirtschaftlichen Betrieb gilt künftig der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent.