Weiterhin kein Ausgleich bei Verlusten der gewerblichen Tierhaltung

Weiterhin kein Ausgleich bei Verlusten der gewerblichen Tierhaltung

Der Bundesfinanzhof hat das umstrittene Verbot, Verluste aus gewerblicher Tierzucht oder gewerblicher Tierhaltung mit anderen gewerblichen Einkünften oder mit Gewinnen und Überschüssen aus anderen Einkunftsarten auszugleichen bzw. zu verrechnen, bestätigt.

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