China 2026: Neue Gesetze für Unternehmen
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China 2026: Neue Gesetze für Unternehmen

Allein in der ersten Jahreshälfte 2026 gab es in China zahlreiche bedeutende Gesetzesänderungen. Ausländische Unternehmen sind insbesondere von den Neuerungen im Rahmen des 15. Fünfjahresplans sowie von den neuen Regelungen zur Bestechung und zu Schiedsverfahren betroffen.

Allein in der ersten Jahreshälfte 2026 hat sich in der chinesischen Gesetzgebung Grundlegendes getan. Das Bestechungsrecht wurde verschärft, das Schiedsverfahrensrecht grundlegend modernisiert, und mit dem 15. Fünfjahresplan hat Peking die wirtschaftliche Leitlinie für die kommenden fünf Jahre neu justiert. „Für Unternehmen, die in China investiert haben oder dies planen, ist das keine juristische Randnotiz“, sagt Ecovis-Rechtsanwalt Richard Hoffmann in Ladenburg. Und weiter: „Wer die neuen Regeln nicht kennt oder zu spät nachzieht, riskiert Bußgelder, unwirksame Vertragsklauseln, Compliance-Lücken und im Zweifel den eigenen Marktzugang.“

Der 15. Fünfjahresplan: Neue strategische Leitlinie

Am 5. März 2026 wurde der Entwurf des 15. Fünfjahresplans dem Nationalen Volkskongress vorgelegt – die wirtschaftliche Leitlinie für die kommenden fünf Jahre. Der Kurs: weg vom reinen Wachstumsdenken, hin zu Stabilität und Qualität. Statt eines festen BIP-Ziels soll sich das Wachstum „in einem vernünftigen Umfang“ bewegen; auch beim Risikomanagement bremst die Regierung, etwa durch strengere Kontrollen kleinerer Finanzinstitute.

Gleichzeitig investiert China gezielt in die eigene Zukunftsfähigkeit: Forschung und Entwicklung sollen jährlich um über sieben Prozent wachsen, mit dem Ziel, unabhängiger von ausländischer Technologie etwa bei künstlicher Intelligenz, Mikrochips oder Biotechnologie zu werden. „Für Unternehmen bleibt Forschung und Entwicklung damit steuerlich und finanziell attraktiv“, erklärt Hoffmann.

Für Unternehmen heißt das: Chancen liegen vor allem in priorisierten Bereichen wie Advanced Manufacturing, digitaler Infrastruktur, grünen Technologien, Gesundheitswesen und der Silver Economy. Wer mitspielen will, sollte auf politische Lesekompetenz, resiliente Lieferketten und strategischen Einkauf setzen statt auf Billiglohn oder Kapitalmasse. „Konkreter im Alltag spürbar sind jedoch die Änderungen im Bestechungsrecht, die seit 2025/2026 in Kraft getreten sind“, weiß Ecovis-Rechtsanwalt Hoffmann.

Bestechung im Privatsektor ist Amtsträgerkorruption gleichgestellt

Seit dem 1. Mai 2026 gilt die gemeinsam von Chinas Oberstem Volksgericht und von der Obersten Volksstaatsanwaltschaft erlassene „Auslegung (II)“ zu Unterschlagungs- und Bestechungsdelikten. Für ausländische Unternehmen ein ganz zentraler Punkt: „Praktiken, die bislang als Grauzone der Kundenpflege galten, beispielsweise Schmiergelder, Beschleunigungszahlungen, üppige Bewirtung oder Geschenke an Einkaufsleiter, gelten nun deutlich schneller als Straftat. Staatsanwaltschaften verfolgen zudem ausdrücklich die gesamte Bestechungskette, einschließlich eingeschalteter Mittelsleute“, erläutert Hoffmann.

Kern der Reform ist Artikel 8: Zentrale Straftatbestände aus dem Wirtschaftsverkehr wie Bestechlichkeit und Bestechung von Privatpersonen, Untreue im Amt oder Veruntreuung von Geldern werden künftig nach denselben Maßstäben bewertet wie die entsprechenden Delikte gegenüber Amtsträgern. Die Folge: Die Schwellenwerte für strafbare kommerzielle Bestechung wurden halbiert von ursprünglichen 60.000 Renminbi (RMB) auf 30.000 RMB, also von rund 7.700 Euro auf rund 3.900 Euro. Bei Schmiergeldern zwischen 200.000 RMB (etwa 26.000 Euro) und 3.000.000 RMB (rund 387.000 Euro) ist die Rede von „größeren Beträgen“, die mit bis zu zehn Jahren Haft verurteilt werden können.

Auch vermittelnde Dritte sind erfasst

Die Auslegung definiert „Vermittlung von Bestechung“ weit. Erfasst ist jeder, der zwischen zahlender und empfangender Seite vermittelt und Konditionen mitgestaltet. Dazu gehören Agenten, Händler, Berater oder Business-Development-Mittelspersonen. Bestechung über Dritte abzuwickeln, schützt damit nicht mehr vor eigener Haftung. „Das hat zur Folge, dass Unternehmen ihre Strukturen und Abläufe genau unter die Lupe nehmen sollten“, rät China-Experte Hoffmann (Checkliste 1).

Novelliertes Schiedsverfahrensrecht seit März 2026

Auch bei der Streitbeilegung hat sich China seit Beginn des Jahres 2026 spürbar bewegt. Das reformierte Schiedsverfahrensrecht nähert sich internationalen Standards an, ohne zentrale Grundzüge des chinesischen Rechtssystems aufzugeben Für deutsche Unternehmen mit China-Geschäft ergeben sich daraus ganz praktische Konsequenzen.

Eine der wichtigsten Neuerungen, die sich für Unternehmen positiv auswirken kann: Ausländische Schiedsrichter sind nun zugelassen. „Das schafft in Streitfällen eine neutralere Verhandlungsbasis mit geringerem chinesischem Einfluss. Das kann etwa dann der Fall sein, wenn ein deutsches Unternehmen einen deutschen Schiedsrichter benennen kann, was Interessenkonflikte reduziert und die eigene Position besser absichert“, erläutert Hoffmann.

Ebenso bedeutsam ist die erstmalige gesetzliche Verankerung des Schiedsorts bei auslandsbezogenen Streitigkeiten. Parteien können den Sitz des Schiedsgerichts künftig ausdrücklich schriftlich festlegen. Es bestimmt dann sowohl das anwendbare Verfahrensrecht als auch das zuständige Aufsichtsgericht. Das hat einen praktischen Vorteil, denn Vollstreckungen können direkt in China erfolgen statt etwa über Umwege wie Singapur. „Für deutsche Unternehmen heißt das konkret, dass sie den Schiedsort in Verträgen künftig immer eindeutig und getrennt von Institution und Verhandlungsort benennen sollten, um Klarheit über Verfahrensrecht und gerichtliche Zuständigkeit zu schaffen“, empfiehlt Hoffmann (Checkliste 2).

Allerdings wurde die Frist für Einsprüche auf drei Monate verkürzt. Unternehmen sollten sich daher entsprechend aufstellen, damit sie zügiger reagieren können. Auch die rechtliche und kulturelle Erfahrung des gewählten Schiedsrichters spielt eine größere Rolle als bisher. „Insgesamt gilt, dass Unternehmen jetzt bestehende Schiedsklauseln überprüfen, Vertragsvorlagen aktualisieren und interne Prozesse auf schnellere Verfahrensabläufe einstellen sollten“, sagt Ecovis-Rechtsanwalt Hoffmann.

CHECKLISTE 1: Was Unternehmen jetzt tun sollten

  • Interne Kontrollen schärfen – Bewirtung und Sponsoring nur mit dokumentiertem geschäftlichem Zweck, Vier-Augen-Prinzip durchsetzen, Bargeld und Gutscheine vermeiden
  • Einkauf und Vertrieb auf Warnsignale prüfen – Vergaben ohne Ausschreibung, auffällige Servicegebühren, Rechnungen ohne Gegenleistung, Rabatte an Einzelpersonen hinterfragen
  • Externe Partner durchleuchten – Due Diligence durchführen, vertragliche Prüf- und Kündigungsrechte sowie Antikorruptionsklauseln für Agenten, Händler und Berater vereinbaren
  • Führungsebene sensibilisieren – Geschäftsführung und Aufsichtsgremien über Haftungsrisiken informieren, D & O-Versicherung prüfen

Das sollten Unternehmen zusätzlich veranlassen:

  • Klare Genehmigungswege für Ausgaben gegenüber Geschäftspartnern festlegen,
  • rollenspezifische Schulungen auf Chinesisch durchführen sowie
  • einen funktionierenden Hinweisgeberkanal mit abgestimmtem Plan für Selbstanzeigen einrichten.

CHECKLISTE 2: Worauf deutsche Unternehmen bei Schiedsverfahren achten sollten

  1. Schiedsort in der Klausel eindeutig und gesondert festlegen
  2. Passende Institution wählen, zum Beispiel CIETAC, BAC oder SHIAC
  3. Prüfen, ob einstweilige Maßnahmen benötigt werden
  4. Verfahrenssprache und anwendbares Regelwerk bestimmen (zum Beispiel ICC, UNCITRAL oder institutsspezifische Regeln)

Ansprechpartner

Richard Hoffmann
Richard Hoffmann
Partner, Rechtsanwalt in Heidelberg, Ladenburg
Tel.: +49 6203 95561 2600

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