Agrar-Steuerfocus: Mit Wirtschaftsüberlassungsverträgen warten!

Agrar-Steuerfocus: Mit Wirtschaftsüberlassungsverträgen warten!

In einem aktuellen Rundschreiben vertritt die bayerische Finanzverwaltung die Auffassung, dass der Abzug von dauernden Lasten, die anlässlich des Abschlusses eines Wirtschaftsüberlassungsvertrags vereinbart worden sind, seit der Neuregelung der Besteuerung von Versorgungsleistungen ab 2008 nicht mehr zulässig ist.

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