Agrar-Steuerdienst: Die Ein-Drittel-Umsatzgrenze setzt sich durch

Agrar-Steuerdienst: Die Ein-Drittel-Umsatzgrenze setzt sich durch

Bei der Besteuerung von Hofläden und Ladengeschäften gelten nach höchstrichterlichem Beschluss neue Abgrenzungskriterien.

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