Agrar-Steuerdienst: Letzte Chance für Steuerfreiheit

Agrar-Steuerdienst: Letzte Chance für Steuerfreiheit

Verpachtete Flächen lassen sich nur noch nach einer förmlichen Betriebsaufgabeerklärung steuerfrei verwerten. Einzige Ausnahme: Uraltfälle von Parzellenverpachtung.

X