Abschlusskosten für Lebensversicherungen nicht absetzbar

Abschlusskosten für Lebensversicherungen nicht absetzbar

Gezahlte Vermittlungsgebühren für den Abschluss einer fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherung sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig. Nach einem neuen Richterspruch aus München muss der Anleger die Aufwendungen als Anschaffungsnebenkosten für den Erwerb einer Kapitalanlage behandeln.

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