Fiskus muss bei krankheitsbedingter Heimunterbringung mitzahlen

Fiskus muss bei krankheitsbedingter Heimunterbringung mitzahlen

Kosten für einen krankheitsbedingten Aufenthalt in einem Seniorenheim sind auch dann als außergewöhnliche Belastung einkommensteuerlich abziehbar, wenn keine ständige Pflegebedürftigkeit besteht und keine zusätzlichen Pflegekosten abgerechnet werden.

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