TA Luft: Gute Neuigkeiten für Rinderhalter?
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TA Luft: Gute Neuigkeiten für Rinderhalter?

Rinderhalter können aufatmen: Eine natürliche Schwimmschicht kann laut Studie die Vorgaben der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) erfüllen. Details dazu erklärt Marianne Schulz, Ecovis-Rechtsanwältin in Leipzig.

Was sich ändert – und bis wann gehandelt werden muss

Ab dem 1. Dezember 2026 gelten strengere Anforderungen für die Lagerung von Rindergülle und -gärresten. Die TA Luft verpflichtet auch bestehende Anlagen dazu, Flüssigmist in abgedeckten Behältern zu lagern oder alternative Maßnahmen mit vergleichbarer Emissionsminderung von 85 Prozent im Vergleich zu offenen Behältern umzusetzen.

Neue Forschung: Natürliche Schwimmschicht genügt

Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) hat in einer aktuellen Untersuchung nachgewiesen, dass eine natürliche Schwimmschicht von mindestens zehn Zentimetern den vorgeschriebenen Emissionsminderungsgrad von 85 Prozent für Altanlagen erreicht oder sogar übertrifft. Gemessen wurden Ammoniakemissionen, die durch eine natürliche Schwimmschicht bei Gülle um bis zu 95 Prozent und bei Rindergärresten um bis zu 99 Prozent reduziert wurden.

Was Landwirte jetzt tun sollten

Bislang wird die natürliche Schwimmschicht voraussichtlich nur von sächsischen Behörden offiziell als gleichwertige Maßnahme anerkannt. Dennoch kann die Bezugnahme auf die LfULG-Daten sowie eine nachvollziehbare Dokumentation auch in anderen Bundesländern zur Vermeidung nachträglicher Anordnungen nach Paragraf 17 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer Anordnung herangezogen werden. Dabei gelten folgende Handlungsempfehlungen:

  • Regelmäßig kontrollieren und dokumentieren: Halten Sie Zustand und Dicke der Schwimmschicht mindestens monatlich fest – idealerweise mit Fotos.
  • Aufbau der Schwimmschicht unterstützen: Verwenden Sie Strohhäcksel oder separierte Feststoffe. Verzichten Sie auf Güllezusätze, die die Schichtbildung stören.
  • Schonende Entnahme: Homogenisieren Sie nur bei Bedarf – maximal zweimal im Jahr.
  • Technik gezielt einsetzen: Unterspiegelbefüllung oder Frosteinlauf fördern die Schichtbildung und -erhaltung. Die technischen Voraussetzungen hierfür müssen bis spätestens 1. Dezember 2026 geschaffen werden.
  • Betriebsanweisung erstellen: Dokumentieren Sie alle Maßnahmen schriftlich. Schulen Sie Ihre Mitarbeitenden regelmäßig.

Zur Unterstützung bei der Umsetzung hat das LfULG einen Handlungsleitfaden inklusive Kontrollprotokoll veröffentlicht. Dieser kann dabei helfen, Maßnahmen nachvollziehbar gegenüber den Behörden zu belegen.

Praktisch, kostengünstig – und rechtssicher

„Wer seine natürliche Schwimmschicht gut dokumentiert, kann sich vielleicht teure Umbauten sparen“, sagt Marianne Schulz, Ecovis-Rechtsanwältin und Fachanwältin für Agrarrecht in Leipzig. Die natürliche Schwimmschicht ist nicht nur effektiv, sondern auch einfach umzusetzen. Entscheidend ist jedoch eine lückenlose Dokumentation – besonders für Betriebe außerhalb Sachsens, die sich auf die Studienergebnisse des LfULG berufen möchten.

 


Ansprechpartner

Marianne Schulz
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Agrarrecht in Leipzig
Tel.: +49 341-46 37 99 40

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