Widerrufsfrist für fehlerhafte Kreditverträge endet

Widerrufsfrist für fehlerhafte Kreditverträge endet

Der Bundestag hat aktuell beschlossen, dass das Widerrufsrecht für viele zwischen 2002 und Juni 2010 abgeschlossene Immobilienkreditverträge wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung endgültig am Mittwoch, den 22. Juni 2016 um 0.00 Uhr erlischt. Damit streicht der Gesetzgeber – auf Wunsch der Banken – das „ewige Widerrufsrecht“. Die übliche Widerrufsfrist von 14 Tagen wurde damals nicht eingeräumt, sodass bereits viele Kreditnehmer die Möglichkeit genutzt und ihren Vertrag widerrufen haben. Das kann wegen der aktuell niedrigen Zinskonditionen durchaus lukrativ sein. Für betroffene Kreditnehmer läuft jetzt aber die Zeit ab, sich Geld von den Banken zurückzuholen.

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