E-Autos: Wann ist der Verkauf eingesparter CO2-Emissionen steuerpflichtig?
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E-Autos: Wann ist der Verkauf eingesparter CO2-Emissionen steuerpflichtig?

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München, 04. Oktober 2022 – E-Auto-Besitzer können mit der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) zusätzlich Geld verdienen. Doch Vorsicht: Je nachdem, ob das Fahrzeug zum Privat- oder zum Betriebsvermögen gehört, sind die Einnahmen aus dem Verkauf eingesparter CO2-Emissionen steuerpflichtig. Was zu beachten ist, das erklärt Michael Tippelt, Steuerberater bei Ecovis in Deggendorf.

Was ist die Treibhausgasminderungsquote?

Mineralölunternehmen müssen seit 2019 zum Ausgleich der Treibhausgase, die durch ihren verkauften Kraftstoff entstehen, eine Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) erfüllen. Dafür müssen sie einen bestimmten Anteil der Treibhausgase durch „saubere“ Anteile ausgleichen. „Weil Elektrofahrzeuge kein CO2 ausstoßen, lassen sich ihre Emissionseinsparungen auf diese THG-Quote anrechnen“, erklärt Steuerberater Tippelt.

Wie lässt sich mit dem Verkauf eingesparter CO2-Emissionen Geld verdienen?

Seit Anfang 2022 können E-Auto-Besitzer am Handel mit der THG-Quote teilnehmen. „Dabei muss es sich jedoch um ein reines Elektroauto handeln“, stellt Steuerberater Tippelt klar. „Hybrid- und Wasserstofffahrzeuge sind nicht begünstigt.“ Am THG-Quotenhandel können alle Personen teilnehmen, die als Halter eines E-Autos im Fahrzeugschein eingetragen sind. Sie können ihre eingesparten CO2-Emissionen verkaufen. Zwischenhändler finden sich leicht über eine Internetrecherche. Pro Fahrzeug und pro Jahr können E-Auto-Besitzer so zwischen 150 und 400 Euro hinzuverdienen.

Was gilt bei der Steuer?

Ob die Einnahmen aus dem THG-Quotenhandel steuerpflichtig sind oder nicht, hängt davon ab, ob das Elektrofahrzeug zum Betriebsvermögen gehört oder nicht. „Die Finanzverwaltungen haben klargestellt, dass E-Auto-Besitzer, denen das Auto privat gehört, auf die Einnahmen durch den Verkauf eingesparter CO2-Emissionen keine Einkommensteuer zahlen müssen“, sagt Ecovis-Steuerberater Tippelt. Anders ist es aber, wenn der Pkw zum Betriebsvermögen gehört.

Worauf müssen Unternehmerinnen und Unternehmer achten?

Gehört das Auto zum Betriebsvermögen, dann müssen Unternehmer die Einnahmen aus dem THG-Quotenhandel auch versteuern. Das gilt auch für überlassene Dienstwagen, da auch hier nur der Fahrzeughalter, also der Arbeitgeber, prämienberechtigt ist. Die Verkaufserlöse aus dem THG-Quotenhandel gelten als Betriebseinnahmen und unterliegen damit der Einkommen- beziehungsweise Körperschaftsteuer und gegebenenfalls auch der Gewerbesteuer. Das Gleiche gilt für die Umsatzsteuer. „Und wer selbst mit THG-Quoten handelt, der ist ohnehin unternehmerisch tätig und muss Umsatzsteuer bezahlen“, sagt Michael Tippelt.

Tipp: Was sollten Sie jetzt tun?

  • Prüfen Sie, ob Ihr Elektroauto zum Privat- oder Betriebsvermögen gehört.
  • Achten Sie darauf, ob Ihre Einnahmen aus dem THG-Quotenhandel steuerpflichtig sind.
  • Wenn Sie selbst mit THG-Quoten handeln möchten, sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater.

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Michael Tippelt
Steuerberater in Deggendorf
Tel.: +49 991-371 57 0

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