Energetische Sanierung von Gebäuden: Welche steuerlichen Förderungen Eigentümer kennen sollten

Energetische Sanierung von Gebäuden: Welche steuerlichen Förderungen Eigentümer kennen sollten

Mit dem Klimaschutzgesetz will Deutschland bis 2045 die Klimaziele erreichen. Ein zentraler Bestandteil des Gesetzes ist das Förderprogramm für energetische Sanierungen von Gebäuden. Ecovis-Steuerberaterin Annett Heinisch in Sangerhausen erklärt die Maßnahmen, die Voraussetzungen und wie man die steuerlichen Vorteile für die eigene Sanierung nutzen kann.

Im Rahmen des Klimaschutzgesetzes gibt es steuerliche Förderungen für energetische Sanierungen. Wofür genau gelten sie?

Gefördert werden verschiedene energetische Maßnahmen an Gebäuden und Wohnungen. Dazu gehören zum Beispiel die Wärmedämmung von Wänden, Dächern oder Geschossdecken, der Austausch von Fenstern und Außentüren oder auch die Optimierung des sommerlichen Wärmeschutzes. Die Förderung gilt ebenfalls für die Erneuerung von Heizungsanlagen, die Verbesserung von Heizsystemen, die älter als zwei Jahre sind, sowie die Installation von digitalen Systemen zur Effizienzsteigerung des Energieverbrauchs. Zudem gibt es auch eine Förderung für die energetische Baubegleitung und Fachplanung, wenn zertifizierte Energieberater diese durchführen.

Wie hoch ist die steuerliche Förderung?

Die Förderung erstreckt sich über drei Jahre, in denen sich 20 Prozent der Kosten für die energetischen Maßnahmen steuerlich absetzen lassen. Die Höchstsumme der Förderung liegt bei 40.000 Euro pro Wohnobjekt. Für die Baubegleitung und Fachplanung gibt es einen besonderen Vorteil: Hier können Eigentümer 50 Prozent der Kosten direkt absetzen, ohne dass sie diese auf mehrere Jahre verteilen müssen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Es gibt einige Anforderungen. Das Gebäude muss mindestens zehn Jahre alt sein und der Eigentümer muss es selbst bewohnen. Ein qualifiziertes Unternehmen muss die energetischen Maßnahmen durchführen. Das bedeutet, es muss die technischen Anforderungen erfüllen, die in der „Energetische  Sanierungsmaßnahmen-Verordnung“ festgelegt sind. Zudem muss das Fachunternehmen oder der Energieberater eine Bescheinigung über die durchgeführten Maßnahmen ausstellen.

Wer darf die energetischen Maßnahmen ausführen?

Ein Fachunternehmen muss die Arbeiten ausführen. Das können Handwerksmeisterbetriebe oder Betriebe mit vergleichbarer Qualifikation im Bereich der Gebäudesanierung sein.

Wie erhalten Eigentümer die steuerliche Förderung?

Die Förderung können Eigentümer über die Einkommensteuererklärung beantragen. Hier müssen sie die Kosten für die energetischen Maßnahmen angeben und eine Bescheinigung über die durchgeführten Arbeiten beifügen.

Wo stehen die Rechtsgrundlagen der steuerlichen Förderung?

Die Grundlage für die steuerliche Förderung ist in Paragraph 35c des Einkommensteuergesetzes (EStG) verankert. Außerdem ist die Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung relevant, die die technischen Anforderungen und Details zur Förderung regelt.

Gibt es Alternativen zur steuerlichen Förderung energetischer Sanierung von Gebäuden?

Ja, neben der steuerlichen Förderung gibt es auch andere Programme, zum Beispiel die Förderkredite und Zuschüsse der KfW-Bank. Diese sind häufig vorzuziehen, da die Zuschüsse den steuerlichen Vorteil überwiegen. Es lohnt sich, sich über diese Alternativen zu informieren, um herauszufinden, welches Förderangebot am besten zu den eigenen Sanierungsplänen passt.

Ansprechpartner

Annett Heinisch
Annett Heinisch
Steuerberaterin in Halle (Saale), Sangerhausen
Tel.: +49 345-21285-0

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